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   BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02   

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https://dejure.org/2000,68983
BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2000,68983)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2000 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2000,68983)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2000,68983)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwaltgebühren: Sind Fotokopiekosten erstattungsfähig?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).

    Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

    Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 13; Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

    Erstattung von Kopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 8 W 441/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 14 W 51/00

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02
    In bezug auf die für den Mandanten gefertigten Fotokopien von Schriftsatzanlagen des Gegners gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 283, 284).
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